2. 2.1. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau (nachfolgend Beschwerdegegnerin) beim Bezirksgericht Baden um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens gegen den Beschwerdeführer und die Anordnung der Nachzahlung in der Höhe von Fr. 26'209.40.