in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Das Bezirksgericht Baden sprach A. (nachfolgend Beschwerdeführer) mit Urteil vom 19. Dezember 2018 der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Seinem amtlichen Verteidiger wurde eine Entschädigung von Fr. 26'209.40 (inkl. Fr. 1'925.90 MWSt) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen, unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung (Art. 426 Abs. 1 i.V.m. Art. 135 Abs. 4 StPO).