1.3. Mit Eingabe vom 23. November 2021 erhob die Beschuldigte Einsprache gegen diesen Strafbefehl. 1.4. Der Strafbefehl wurde am 22. Februar 2022 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Zofingen überwiesen. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen stellte mit Schreiben vom 23. Februar 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts ein Ausstandsgesuch für das gesamte Bezirksgericht Zofingen und beantragte, es sei ein anderes Bezirksgericht mit der Behandlung des Straffalls zu betrauen. 3. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: