1. 1.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Zofingen erstattete am 10. März 2021 Meldung an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im Zusammenhang mit Drohungen, welche A. (Beschuldigte) anlässlich eines Telefonats mit der Gerichtskanzlei betreffend ihren Vermieter ausgesprochen habe. Der Vermieter stellte am 7. April 2021 Strafantrag und konstituierte sich als Zivilund Strafkläger. 1.2. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 15. November 2021 wurde die Beschuldigte wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 300.00 (ev. 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt.