Die Gerichtspräsidentin habe einfach auf die Angaben des Beschuldigten abgestellt ohne den Kontext zu beleuchten und sowohl das Ober- wie auch das Bundesgericht hätten das Urteil bestätigt. Die Strafermittlungsbehörden würden die Ermittlungen gegen die Beschwerdeführerin zügig vorantreiben und die Ermittlungen gegen andere Personen schubladisieren. Dies führe zu einer voreingenommenen und willkürlich zu Lasten der Beschwerdeführerin abgewickelten Strafjustiz.