2. Alles unter o/e-Kostenfolge (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin. B. Verfahrensantrag Es sei der Beschwerdeführerin eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung der Begründung der vorliegenden Beschwerde nach vollständiger Akteneinsichtnahme zu gewähren." 4.2. Die Verfahrensleiterin forderte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Februar 2022 auf, innert 10 Tagen eine Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 800.00 zu leisten. Die Beschwerdeführerin leistete die Sicherheit am 9. März 2022, nachdem ihr die Verfügung am 1. März 2022 zugestellt worden war.