Ebenfalls habe er (wiederum unter Betretung ihrer Weide) Fotos erstellt, die er zudem manipuliert habe. Dieses Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Verfügung vom 9. November 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin sistiert. 2.2. Mit Verfügung vom 2. März 2021 nahm die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg das Verfahren nicht an die Hand. Die Oberstaatsanwaltschaft genehmigte die Nichtanhandnahmeverfügung am 4. März 2021.