einem Metallstock geschlagen worden sei. Als Zeuge habe er sodann unzutreffenderweise zu Protokoll gegeben, dass die Bäume ausschliesslich von den Tieren der Beschwerdeführerin geschädigt worden seien und nicht von der Eschenwelke befallen gewesen seien, obwohl ein Grossteil der Eschen in Europa von dieser Pilzkrankheit befallen seien. In seinem Plädoyer habe der Beschuldigte der Beschwerdeführerin sodann vorgeworfen, sie ernähre ihre Tiere schlecht, weshalb diese leiden würden. Mit Eingabe vom 22. November 2018 erstattete die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 StGB, Hausfriedensbruchs i.S.v.