2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. August 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung i.S.v. Art. 174 Ziff. 1 StGB (unter Stellung eines Strafantrages), falscher Anschuldigung i.S.v. Art. 303 StGB und falschem Zeugnis i.S.v. Art. 307 StGB ein. In der Strafanzeige wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Beschuldigte habe als Auskunftsperson wahrheitswidrig ausgesagt, dass er von der Beschwerdeführerin mit -3-