Im Weiteren sprach sie die Beschwerdeführerin aber wegen diverser Widerhandlungen gegen tierschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Vorschriften, der Drohung sowie der Tätlichkeiten zum Nachteil des Beschuldigten schuldig. Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte zufolge seiner Stellung als Privatkläger als Auskunftsperson zum Vorwurf der Tätlichkeiten und im Übrigen als Zeuge aus. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden sah den Vorwurf der Tätlichkeiten sowie einige der weiteren Tatvorwürfe, die zu einem Schuldspruch führten, mitunter aufgrund der Aussagen des Beschuldigten für erwiesen an.