Mit der blossen Behauptung einer abweichenden Sachlage, wird keine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg aufgezeigt. Was sodann die Meldung der Beschuldigten vom 7. Juli 2018 angeht, so sagte die Beschwerdeführerin gegenüber der Polizei selbst aus, dass ihr die Tiere beim Heu einfüllen entwichen seien. Sie habe diese aber sofort wieder hereingeführt (act. 61). Der Meldung vom 11. Mai 2018 (act. 59) ging die Polizei soweit ersichtlich nicht nach. Anhaltspunkte, dass es sich hier um eine Falschmeldung gehandelt haben könnte, liegen nicht vor.