Die Anzeige betraf Meldungen vom 11. Mai 2018 und 10. Juli [recte: 7. Juli] 2018, welche die Beschuldigte bei der Polizei betreffend entwichene Tiere der Beschwerdeführerin gemacht hatte. Die Beschwerdeführerin warf der Beschuldigten insbesondere vor, die Meldungen zu Unrecht erstattet zu haben und der Polizei veraltete oder gefälschte Fotos der angeblich entwichenen Tiere vorgelegt zu haben. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Verfügung vom 9. November 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin sistiert.