schuldigte wegen Verleumdung i.S.v. Art. 174 Ziff. 1 StGB sowie eventualiter übler Nachrede i.S.v. Art. 173 Ziff. 1 StGB (je unter Stellung eines Strafantrages) und falschem Zeugnis i.S.v. Art. 307 Abs. 1 StGB ein. In der Strafanzeige wurde im Wesentlichen geltend gemacht, die Beschuldigte habe falsch ausgesagt. Mit Eingabe vom 22. November 2018 erstattete die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher falscher Anschuldigung i.S.v. Art. 303 Ziff. 2 StGB. Die Anzeige betraf Meldungen vom 11. Mai 2018 und 10. Juli [recte: 7. Juli] 2018, welche die Beschuldigte bei der Polizei betreffend entwichene Tiere der Beschwerdeführerin gemacht hatte.