Im Weiteren sprach sie die Beschwerdeführerin aber wegen diverser Widerhandlungen gegen tierschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Vorschriften, der Tätlichkeiten sowie der Drohung schuldig. Die Beschuldigte wurde anlässlich der Hauptverhandlung als Zeugin einvernommen und sagte namentlich aus, dass die Beschwerdeführerin sich nicht um die Tiere gekümmert habe, wenn diese entwichen seien. Vielmehr sei sie einfach weggelaufen und habe nichts gemacht. Weiter habe die Beschwerdeführerin die Sauerei, welche die Tiere verursacht hätten, nicht weggeputzt. Aufgrund der Zeugenaussage der Beschuldigten hielt es die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden für erwiesen, dass die Ziegen