Weiter sagte die Beschuldigte im Rahmen ihrer polizeilichen Einvernahme aus, sie habe zwei Videos, auf denen man sehen könne, dass die Tiere die Weide verlassen. Weshalb die Beschuldigte bei dieser Sachlage hätte in Betracht ziehen sollen, dass die Tiere möglicherweise extra freigelassen worden seien und legal im Wald frassen, ist nicht erkennbar, zumal es sich ja effektiv nicht so verhielt. Vielmehr ist seit dem Urteil des Bundesgerichts vom 29. April 2020 rechtskräftig festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die Ziegen entweichen liess und diese sich unzulässigerweise im Wald befanden.