Namentlich habe die Beschuldigte als Spaziergängerin, welche ab und zu bei der Beschwerdeführerin vorbeikomme, nicht abschätzen können, ob es sich überhaupt um die Tiere der Beschwerdeführerin gehandelt habe oder ob die Tiere von der Beschwerdeführerin oder einer Drittperson aus der Weide gelassen worden seien. Da die Beschwerdeführerin auch Waldbesitzerin sei, sei es nicht ausgeschlossen, dass sich die Tiere legal im Wald aufgehalten hätten.