Demgemäss führt die nicht gesetzeskonforme Zustellung vorliegend nicht zur Aufhebung und Rückweisung an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zwecks korrekter Eröffnung der Nichtanhandnahmeverfügung. Die nicht gesetzeskonforme Zustellung ist aber bei der Berechnung der Beschwerdefrist zu berücksichtigen.