2.2. Mitteilungen an Parteien, die einen Rechtsbeistand bestellt haben, werden rechtsgültig an diesen zugestellt (Art. 87 Abs. 3 StPO). Advokat Dieter Roth vertrat die Beschwerdeführerin bereits im letzten Beschwerdeverfahren. Das Vertretungsverhältnis war der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg folglich bekannt. Demgemäss hätte die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg die Nichtanhandnahmeverfügung nicht der Beschwerdeführerin direkt zustellen dürfen.