Im Weiteren sprach sie die Beschwerdeführerin aber wegen diverser Widerhandlungen gegen tierschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Vorschriften, der Tätlichkeiten sowie der Drohung schuldig. Die Beschuldigte hat im Nachgang zur Hauptverhandlung dieses Verfahrens in der Sendung "[…]" des Fernsehsenders "[…]" ein Interview gegeben. Die Beschuldigte schilderte, dass sie als Fussgängerin ab und zu an der Weide der Beschwerdeführerin vorbeikomme und deren Ziegen regelmässig ausbüxten und sie diese auch schon im Wald angetroffen habe, wo diese Bäume und "weiss der Geier was" gefressen hätten. Die Tiere hätten einfach nichts zu fressen.