Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfeldengegenstand Laufenburg vom 2. Februar 2022 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess am 19. Mai 2015 sowie am 21. Dezember 2015 je einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin wegen Widerhandlungen gegen tierschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Vorschriften sowie wegen Drohung und Tätlichkeiten.