Die Gerichtspräsidentin habe einfach auf die Angaben des Beschuldigten abgestellt und sowohl das Ober- wie auch das Bundesgericht hätten das Urteil bestätigt. Die Strafermittlungsbehörden würden die Ermittlungen gegen die Beschwerdeführerin zügig vorantreiben und die Ermittlungen gegen andere Personen schubladisieren. Dies führe zu einer voreingenommenen und willkürlich zu Lasten der Beschwerdeführerin abgewickelten Strafjustiz. Richtigerweise hätte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg ermitteln müssen, ob die Eschenwelke tatsächlich in Europa grassiere. Der bestehende Tatverdacht hätte sich so erhärten lassen.