Andererseits habe er mit der Behauptung, die Tiere hätten die Bäume im Wald so angefressen, dass die Bäume hätten abgeholzt und ersetzt werden müssen, wider besseren Wissens ausgesagt. Die Aussagen hätten dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden sei. Die Beschwerdeführerin habe zu keiner Zeit unterernährte Tiere gehabt, was dem Beschuldigten, der selbst Landwirt sei, bewusst gewesen sei. Die Beschwerdeführerin werde regelmässig vom Veterinäramt kontrolliert und es habe betreffend die Futtermenge noch nie Probleme gegeben.