2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. August 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung i.S.v. Art. 174 Ziff. 1 StGB sowie eventualiter übler Nachrede i.S.v. Art. 173 Ziff. 1 StGB (je unter Stellung eines Strafantrages) und falschem Zeugnis i.S.v. Art. 307 Abs. 1 StGB ein. In der Strafanzeige wurde im Wesentlichen geltend gemacht, der Beschuldigte habe nachweislich falsch ausgesagt. Dieses Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Verfügung vom 9. November 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin sistiert.