Die Bäume hätten nicht wegen der Eschenwelke (einer Pilzkrankheit), sondern wegen des Abfressens gerodet werden müssen. Die Aussagen des Beschuldigten betreffend das Abfressen der Bäume wurden von der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden als glaubhaft beurteilt und im Zusammenhang mit von der Ortsbürgergemeinde […] (Eigentümerin der gerodeten Bäume) geltend gemachten Zivilansprüchen berücksichtigt. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden verwies die Zivilansprüche aber auf den Zivilweg.