Der Beschuldigte wurde in der Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden als Zeuge einvernommen. Er sagte insbesondere aus, dass die Tiere der Beschwerdeführerin einfach zu wenig Futter bekämen, dass die Beschwerdeführerin die Sache mit den Ziegen nicht im Griff habe, weil sie zu wenig Fläche für die Anzahl Tiere habe sowie dass Bäume (die später gerodet werden mussten) ringsherum eindeutig von den Tieren der Beschwerdeführerin abgefressen worden seien. Die Bäume hätten nicht wegen der Eschenwelke (einer Pilzkrankheit), sondern wegen des Abfressens gerodet werden müssen.