Auch sonst liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Aussagen der Beschuldigten nicht der Wahrheit entsprochen haben könnten. Das Bezirksgericht Rheinfelden hat die Aussagen der Beschuldigten denn auch als glaubhaft beurteilt und die Beschwerdeführerin gestützt auf diese Aussagen der Drohung schuldig gesprochen. Das entsprechende Urteil wurde in der Folge sowohl vom Ober- wie auch vom Bundesgericht bestätigt. Mit der Begründung im damaligen Verfahren setzt sich die Beschwerdeführerin nicht konkret auseinander. Festgehalten werden kann aber, dass nicht ersichtlich ist, welches Motiv die Beschuldigte gehabt haben könnte, die Beschwerdeführerin zu Unrecht zu beschuldigen.