" A. Rechtsbegehren 1. Es sei die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg vom 2. Februar 2022 (STA6 ST.2018.2914 pscf/pscf) aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg anzuweisen, gegen B. eine Strafuntersuchung einzuleiten. 2. Alles unter o/e-Kostenfolge (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin. B. Verfahrensantrag Es sei der Beschwerdeführerin eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung der Begründung der vorliegenden Beschwerde nach vollständiger Akteneinsichtnahme zu gewähren."