2. 2.1. Mit Eingabe vom 10. August 2018 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung i.S.v. Art. 174 Ziff. 1 StGB (unter Stellung eines Strafantrages) sowie wegen falscher Anschuldigung i.S.v. Art. 303 Ziff. 1 StGB ein. In der Strafanzeige wurde im Wesentlichen geltend gemacht, die Beschuldigte habe wider besseren Wissens ausgesagt, sie sei von der Beschwerdeführerin bedroht worden. Dieses Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Verfügung vom -3-