5.7. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden beanstandete in E. VI/2.2.3.8 das Einreichen von "74 Kopien in Farbe", weshalb die Auslagen um Fr. 37.00 (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu kürzen seien. Der Beschwerdeführer brachte diesbezüglich vor, dass es sich um farbig markierte Telefonrechnungen gehandelt habe, deren Einreichung "in schwarz-weiss" (als Beilage zur Eingabe vom 2. März 2020) wenig dienlich gewesen wäre (Beschwerde Rz. 47).