Dies allein genügt aber nicht, um den für die Erstellung des Plädoyers geltend gemachten unmittelbaren Aufwand noch als angemessen erscheinen zu lassen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der (unnötig früh) bereits im Februar/März 2021 eingeleitete Prozess der Plädoyererstellung durch den rund 10-monatigen Unterbruch und die erst zwischenzeitlich stattgefundene Klärung der Ausgangslage für die Hauptverhandlung eine derartige Zäsur erfahren hat, dass er im Januar 2022 - 15 -