Zwar ist es sicher richtig, dass ein Plädoyer auch von einem erfahrenen Rechtsanwalt in aller Regel nicht einfach druckreif niedergeschrieben werden kann, sondern aus einem Entwurf heraus entwickelt werden muss. Dies allein genügt aber nicht, um den für die Erstellung des Plädoyers geltend gemachten unmittelbaren Aufwand noch als angemessen erscheinen zu lassen.