Diese der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienende erste Phase des Hauptverfahrens endete erst mit der Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden vom 8. September 2021, mit welcher den Parteien eine übersetzte Tonaufnahme zugestellt wurde (GA act. 42). Frühestens ab diesem Zeitpunkt durften die Parteien nach Treu und Glauben die Ausgangslage für die Hauptverhandlung als feststehend betrachten und mit den konkreten Vorbereitungen beginnen, wohingegen frühere Vorbereitungsarbeiten erkennbar unter dem Risiko standen, wegen veränderter Umstände oder grösserer Verzögerungen noch mehr oder weniger hinfällig zu werden.