5.2.4. Nach Anklageerhebung am 12. November 2020 erliess die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden am 29. Dezember 2020 eine Beweisverfügung (GA act. 9 f.). In der Folge stellten sowohl B. als auch die Privatklägerin Beweisanträge und wurden diese den jeweils anderen Parteien zur Stel- lung- bzw. Kenntnisnahme zugestellt. Diese der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienende erste Phase des Hauptverfahrens endete erst mit der Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden vom 8. September 2021, mit welcher den Parteien eine übersetzte Tonaufnahme zugestellt wurde (GA act. 42).