Die von der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden beanstandete Besprechung vom 7. Februar 2020 fand statt, nachdem B. am 30. Januar 2020 ein vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau am 11. Februar 2020 gutgeheissenes Haftentlassungsgesuch gestellt hatte. Anlass für diese Besprechung war offenbar auch ein Brief von B. in türkischer Sprache, welchen der Beschwerdeführer "direkt vor Ort" übersetzen liess, wobei es offenbar um das Haftentlassungsgesuch und die mutmasslich anstehende Haftentlassung ging.