Insofern kann es dabei nicht einzig darum gegangen sein, den Standpunkt von B. zu noch wenig untersuchten und sich einfach darstellenden Vorwürfen in Erfahrung zu bringen, sondern war zwecks Festlegens der weiteren Verteidigungsstrategie auch der bisherige Prozessverlauf bzw. die damals bereits vorliegende Beweislage zu besprechen. In zusätzlicher Berücksichtigung, dass B. der deutschen Sprache offenbar nicht mächtig ist, ist der hierfür ausgewiesene Aufwand von 3.17 Stunden (isoliert betrachtet) noch angemessen. - 10 - 5.1.3. Die Besprechungen vom 4. Dezember 2019 und 7. Februar 2020 fanden während laufender Untersuchungshaft statt.