Bereits damals ging es um schwerwiegende und bis zuletzt zentrale Vorwürfe, nämlich um Nötigung, Freiheitsberaubung und (Todes-)Drohungen. Die Erstbesprechung vom 14. Februar 2019 fand somit erst einige Monate nach faktischer Eröffnung der Strafuntersuchung und bereits relativ umfangreichen Beweiserhebungen statt. Insofern kann es dabei nicht einzig darum gegangen sein, den Standpunkt von B. zu noch wenig untersuchten und sich einfach darstellenden Vorwürfen in Erfahrung zu bringen, sondern war zwecks Festlegens der weiteren Verteidigungsstrategie auch der bisherige Prozessverlauf bzw. die damals bereits vorliegende Beweislage zu besprechen.