5.1.2. Wenngleich die Staatsanwaltschaft Baden erst am 28. November 2019 formell eine Eröffnungsverfügung erliess (UA act. 638), hatte sie doch bereits am 22. November 2018 eine Hausdurchsuchung bei B. angeordnet (UA act. 508) und die Kantonspolizei Aargau am 23. November 2018 im Rahmen eines Ermittlungsauftrags mit dessen Befragung und derjenigen der Privatklägerin beauftragt (UA act. 634). Bereits damals ging es um schwerwiegende und bis zuletzt zentrale Vorwürfe, nämlich um Nötigung, Freiheitsberaubung und (Todes-)Drohungen.