"Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird im Verfahren ST.2020.243 eine Entschädigung von CHF 36'868.50 (inkl. 7.7% MWST, Auslagen und Drittkosten) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. -3- Es wird davon Vormerk genommen, dass dem amtlichen Verteidiger am 14. April 2020 eine Akontozahlung von CHF 14'269.70 bereits ausgerichtet worden ist. Die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung des restanzlichen amtlichen Honorars von CHF 22'598.80 (CHF 36'868.50 abzüglich Akontozahlung von CHF 14'269.70) vorzunehmen."