Allfällige DNA-Spuren auf der Strickjacke von C. könnten weitere Auskunft darüber geben, ob der Beschwerdeführer diesen am Kittel, oben am Brustbereich, sowie an den Knöpfen gepackt bzw. ihm etwas aus der rechten Hosentasche gezogen haben könnte. Sollte er diesen, wie vorgebracht, bloss mit dem Arm zur Seite gestossen haben, wären die DNA-Spuren wohl nicht an denselben Stellen an der Strickjacke zu finden, wie wenn er C. mit beiden Händen am Kittel gepackt, über die Knöpfe gestrichen bzw. unten rechts in die Hosentasche gefasst hat. Die DNA-Spuren dürften daher als gewichtiges Indiz für die weitere Sachverhaltsabklärung dienen.