der Sitzung) anwesenden Personen weggeschickt haben soll, obwohl sie sich vor C. gefürchtet habe. Der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ist zu folgen, dass es nicht erstaunt, dass die beschuldigten Personen den vorgeworfenen Sachverhalt bestreiten. Ob die Interaktion die vorgeworfene und strafrechtlich relevante Intensität erreicht hat, kann zum aktuellen Zeitpunkt der Untersuchung weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.