F. gab anlässlich seiner Einvernahme vom 4. Januar 2022 an, dass er ein Handgemenge im Gang gehört habe (Frage 18/40), beinahe einen Kampf (Frage 18). Er habe ein Video erstellt, damit festgehalten werde, wie laut es zu- und hergegangen sei (Frage 18). Von der Türe des Sitzungszimmers aus habe er danach C. "[Rufname C.]" gegenüber des "Bodyguards" [mutmasslich des Beschwerdeführers] gesehen (Frage 18). Dieser sei mindestens in 50cm Abstand vor C. gestanden und habe auf diesen eingeredet und die Situation beruhigen wollen, berührt habe er ihn nicht (Frage 19). Einen physischen Druck habe er nicht festgestellt (Frage 38).