Der Beschwerdeführer sei dazwischen gegangen und habe die beiden getrennt. Er habe dabei C. angefasst bzw. habe ihn mit dem Arm an dessen Oberkörper weggedrückt. Dieser habe danach das Geschäftshandy und den Geschäftslaptop abgegeben und das Gebäude verlassen. Die Version von C., wonach er unter Druck gesetzt, bedroht, genötigt und eingeschüchtert worden sei, um die Sachen herauszugeben, werde von allen Beteiligten bestritten. Der Verdacht gegen die von C. angezeigten Personen habe sich nicht erhärten lassen. Die Aussagen von C. seien von allen in Abrede gestellt worden.