2.2. Der Beschwerdeführer rügt im Wesentlichen, er sei von D. um Hilfe gebeten worden, als diese ihrem Expartner C. am 22. Dezember 2021 anlässlich einer Verwaltungsratssitzung die Kündigung der gemeinsam geführten Immobilienfirma B. AG habe überreichen wollen. D. sei bereits mehrfach gewalttätig durch C. angegangen worden, weshalb der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Kündigung im Vorraum habe warten und allenfalls eingreifen sollen, falls C. aufgrund der Kündigung ausrasten sollte. Als C. die Kündigung erhalten habe, sei dieser ausgerastet, habe D. bespuckt und beleidigt und diese tätlich angehen wollen. Der Beschwerdeführer sei dazwischen gegangen und habe die beiden getrennt.