Entscheid SBK.2021.327 vom 24. November 2021 hob die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts die angefochtene Verfügung auf und verlängerte die Untersuchungshaft bis zum 31. Dezember 2021. 1.6. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob am 15. Dezember 2021 beim Bezirksgericht Zofingen Anklage gegen den Beschwerdeführer. 1.7. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen bewilligte dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 den vorzeitigen Strafvollzug. 1.8. Das Bezirksgericht Zofingen wies die Anklage vom 15. Dezember 2021 mit Beschluss vom 20. Januar 2022 unter Rückübertragung der Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zurück.