trag beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau einzureichen. 1.2. Gestützt auf einen von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 2. April 2021 gestellten Antrag ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 3. April 2021 Untersuchungshaft einstweilen bis zum 12. Juni 2021 an. 1.3. Gestützt auf ein von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 7. Juni 2021 gestelltes Gesuch verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 11. Juni 2021 einstweilen bis zum 12. September 2021.