1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf (vollendeten und versuchten) Diebstahl, (teilweise geringfügige) Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der Beschwerdeführer wurde deswegen am 12. März 2021 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 15. März 2021 einstweilen bis zum 12. Juni 2021 in Untersuchungshaft versetzt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts hob diese Verfügung mit Entscheid SBK.2021.90 vom 31. März 2021 auf und setzte der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Frist bis zum 3. April 2021 (12.00 Uhr), um einen formell korrekten Haftan-