Sodann legte C. dar, dass der Mitbeschuldigte D. jeweils direkt von B. über ihn selbst mit Schokolade beliefert worden sei (act. 84 ff., 91 f., 94, 98 ff.). B. verliess seine Arbeitgeberin im September 2017 und kehrte erst Ende Januar 2019 zurück (act. 45 und 125). Dennoch betrieb D. den Verkauf der Schokolade über das Onlineverkaufsportal "L." weiter (act. 152 f.). Erst mit der Kündigung bzw. dem Verlassen der Arbeitsstelle durch den Beschwerdeführer am 5. Juli 2018 (act. 149) stellte D. die Weiterverkäufe zwischen dem 7. Juli 2018 bis am 22. März 2019 ein (act. 152).