C. belastete den Beschwerdeführer anlässlich der delegierten Einvernahme am 3. Februar 2022 schwer. Er legte dar, bereits ab 2016 Schokolade über B. bezogen zu haben. Als dieser seine ehemalige Arbeitgeberin ca. acht Monate später verlassen habe, habe er ihn mit seinem Nachfolger – dem Beschwerdeführer – bekannt gemacht. Dieser habe den Betrieb Mitte 2018 ebenfalls verlassen, da er sich mit einem Transportunternehmen selbständig gemacht habe. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er über den Beschwerdeführer Schokolade bestellen können.