3.2.3. Die Staatsanwaltschaft Baden führt eine Strafuntersuchung u.a. gegen den Beschwerdeführer, B. und C. wegen gewerbsmässigen Diebstahls, evtl. Veruntreuung und Hehlerei. Die ehemalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers und von B. lagert von der Z. produzierte Güter in ihrem Lagerhaus. Die Z. stellte fest, dass manuelle Abbuchungen vom Inventar vorgenommen wurden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse besteht der dringende Verdacht, dass B. im Zeitraum vom 22. März 2019 bis November 2021 insbesondere Schokolade aus dem internen System ausgebucht, als Restposten deklariert und C. diese an diverse Drittpersonen weiterverkauft hat.