Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 7. Februar 2022 betreffend den Antrag auf Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen des Vorwurfs des gewerbsmässigen Diebstahls nach Art. 139 Ziff. 2 StGB evtl. der Veruntreuung gemäss Art. 138 Ziff. 1 StGB. Der Beschwerdeführer wurde am 3. Februar 2022 festgenommen.